Wie kann ich an Gesundheitskursen teilnehmen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Angebot der Rückenliga zu nutzen. Die erste Möglichkeit eröffnet sich Ihnen, wenn Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung zur Kostenübernahme für Rehabilitationssport erhalten (Formular 56).

Diese Verordnung ist eine budgetneutrale Leistung, welche nicht der Heilmittelverordnung unterliegt. Sie kann pro Quartal beliebig vielen Patienten mit einer entsprechenden gesundheitlichen Indikation ausgestellt werden. Diese Verordnung wird von den Kassen mit dem „Ziel zur Selbsthilfe“ genehmigt und für einen festen Zeitraum ausgestellt.

Die zweite Möglichkeit, das Vereinsangebot zu nutzen, ist die Vereinsmitgliedschaft ohne Verordnung. Der Verein steht als gemeinnützig geführt allen Menschen offen. Vereinsmitglieder können überdies weitere Angebote nutzen, die wir an den Veranstaltungsorten zur Unterstützung der Gesundheitsprävention anbieten können.

Wie gehe ich vor, wenn ich eine Verordnung von meinem behandelnden Arzt erhalten habe?

  1. Sie lassen sich die Kostenübernahme für die ärztliche Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigen
  2. Sie rufen uns an und wir beraten Sie, was für Sie persönlich an Bewegung geeignet ist.

Informationen zum Rehabilitationssport finden Sie auch beim Behinderten Sportverband Bremen e.V.
www.behindertensport-bremen.de